Der Kurs erfüllt die Anforderungen, um gemäß Gefahrstoffrecht eingestufte Antikoagulanzien zur Bekämpfung von Nagern einzusetzen (Gefahrstoffverordnung). Weiterhin ist der Kurs gesetzlich verpflichtend für Personen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere betäuben oder töten (Tierschutzgesetz).
Dieser Kurs kann für den Grundlagenkurs gemäß TRGS 523 angerechnet werden.
Lehrte
650,- € netto pro Teilnehmer*in
Dieser Kurs kann für den Grundlagenkurs gemäß TRGS 523 angerechnet werden.
Schriftliche Prüfung (teilw. Multiple-Choice) > Dauer: 45 min.
Max. 20 Teilnehmer*innen.
Mitarbeiter, die berufsmäßig oder gewerblich Wirbeltiere töten, Hausmeister, Kanalarbeiter, Gebäudereiniger, Hygiene-Fachkräfte (sofern es zu deren Aufgaben gehören wird), etc.
Der Kurs kann nur belegt werden, wenn davor die Sachkunde gem. §4 Tierschutzgesetz absolviert wurde. Bereits vorhandene und anerkannte Sachkundebescheinigungen gem. §4 Tierschutzgesetz können anerkannt werden.
Außerdem ist eine mind. 3 monatige Praxiserfahrung im Bereich der Schädlingsbekämpfung Voraussetzung für die Teilnahme. Diese Praxiserfahrung muss mittels des Formulars "Erfahrungsnachweis Schadnager" schriftlich bestätigt werden. "Bitte laden Sie dieses Formular herunter und senden es uns vollständig ausgefüllt, unterschrieben und gestempelt per Post zu oder bringen Sie es mit zum Kurs. Dies ist eine behördliche Vorgabe. Ohne diesen Arbeitsnachweis ist keine Kurs-Teilnahme möglich!"
Für einen Onlinekurs sind technische Hilfsmittel in Form eines Headset und einer Webcam notwendig, außerdem ist ein Personalausweis zur Identitätsfeststellung bereit zu halten.
3 Tage
Kurstage jeweils von 8:30 Uhr bis 16:30 Uhr.
Behördlich anerkanntes Zertifikat für die Anwendung von Antikoagulanzien gem. Gefahrstoffverordnung eingestufter Rodentizide, u.a. Antikoagulanzien
“Hiermit bestätige ich, dass die hier als Teilnehmer angemeldeten Personen für den Kurs ”Sachkunde zur Anwendung von Rodentiziden gem. Anhang 1 Nr. 4.4 der Gefahrstoffverordnung” zu Kursbeginn über eine mindestens dreimonatige Praxiserfahrung im Bereich der Schädlingsbekämpfung von Schadnagern verfügen. Innerhalb dieser Zeit hat der Teilnehmer Schlagfallen aufgestellt (Mäuse/Ratten) sowie die Beköderung im Innenraum und Freiland durchgeführt. Die Durchführung erfolgte unter Aufsicht eines sachkundigen Anwenders.“
Das Formular, auf dem der Teilnehmer diese Berufserfahrung bestätigt wird dem Teilnehmer nach der Buchung zeitnah zur Verfügung gestellt. Dieses muss ausgefüllt, ausgedruckt, mit Stempel und Unterschrift versehen zu Kursbeginn vorliegen.
pro Lizenz
zzgl. 19% USt.
Details
Der Kurs erfüllt die Anforderungen, um gemäß Gefahrstoffrecht eingestufte Antikoagulanzien zur Bekämpfung von Nagern einzusetzen (Gefahrstoffverordnung). Weiterhin ist der Kurs gesetzlich verpflichtend für Personen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere betäuben oder töten (Tierschutzgesetz).
Dieser Kurs kann für den Grundlagenkurs gemäß TRGS 523 angerechnet werden.
Lehrte
650,- € netto pro Teilnehmer*in
Dieser Kurs kann für den Grundlagenkurs gemäß TRGS 523 angerechnet werden.
Schriftliche Prüfung (teilw. Multiple-Choice) > Dauer: 45 min.
Max. 20 Teilnehmer*innen.
Mitarbeiter, die berufsmäßig oder gewerblich Wirbeltiere töten, Hausmeister, Kanalarbeiter, Gebäudereiniger, Hygiene-Fachkräfte (sofern es zu deren Aufgaben gehören wird), etc.
Der Kurs kann nur belegt werden, wenn davor die Sachkunde gem. §4 Tierschutzgesetz absolviert wurde. Bereits vorhandene und anerkannte Sachkundebescheinigungen gem. §4 Tierschutzgesetz können anerkannt werden.
Außerdem ist eine mind. 3 monatige Praxiserfahrung im Bereich der Schädlingsbekämpfung Voraussetzung für die Teilnahme. Diese Praxiserfahrung muss mittels des Formulars "Erfahrungsnachweis Schadnager" schriftlich bestätigt werden. "Bitte laden Sie dieses Formular herunter und senden es uns vollständig ausgefüllt, unterschrieben und gestempelt per Post zu oder bringen Sie es mit zum Kurs. Dies ist eine behördliche Vorgabe. Ohne diesen Arbeitsnachweis ist keine Kurs-Teilnahme möglich!"
Für einen Onlinekurs sind technische Hilfsmittel in Form eines Headset und einer Webcam notwendig, außerdem ist ein Personalausweis zur Identitätsfeststellung bereit zu halten.
3 Tage
Kurstage jeweils von 8:30 Uhr bis 16:30 Uhr.
Behördlich anerkanntes Zertifikat für die Anwendung von Antikoagulanzien gem. Gefahrstoffverordnung eingestufter Rodentizide, u.a. Antikoagulanzien
“Hiermit bestätige ich, dass die hier als Teilnehmer angemeldeten Personen für den Kurs ”Sachkunde zur Anwendung von Rodentiziden gem. Anhang 1 Nr. 4.4 der Gefahrstoffverordnung” zu Kursbeginn über eine mindestens dreimonatige Praxiserfahrung im Bereich der Schädlingsbekämpfung von Schadnagern verfügen. Innerhalb dieser Zeit hat der Teilnehmer Schlagfallen aufgestellt (Mäuse/Ratten) sowie die Beköderung im Innenraum und Freiland durchgeführt. Die Durchführung erfolgte unter Aufsicht eines sachkundigen Anwenders.“
Das Formular, auf dem der Teilnehmer diese Berufserfahrung bestätigt wird dem Teilnehmer nach der Buchung zeitnah zur Verfügung gestellt. Dieses muss ausgefüllt, ausgedruckt, mit Stempel und Unterschrift versehen zu Kursbeginn vorliegen.
Kurs ist gesetzlich verpflichtend für Personen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere betäuben oder töten, (Tierschutzgesetz). In dem Kurs werden die ethischen Belange der Tötung von Wirbeltieren, sowie die Risikominimierungsmaßnahmen behandelt.
Lehrte
220,- € netto pro Teilnehmer*in
Gesetzlich vorgeschriebene Schulung für Mitarbeiter, die berufsmäßig oder gewerblich Wirbeltiere töten wollen (incl. der gesetzlichen Risikominimierungsmaßnahmen).
Erwerb des Sachkundenachweises zum Töten von Wirbeltieren nach §4 Abs. 1 Tierschutzgesetz.
Kursdauer: 1 Tag, 8 Stunden von 8:30 Uhr bis 16:30 Uhr.
Dieser Kurs kann für den Grundlagenkurs gemäß TRGS 523 angerechnet werden.
Schriftliche Prüfung im Anschluss an den Kurs (teilw. Multiple-Choice) > Dauer: 30 min
Max. 20 Teilnehmer*innen. Mitarbeiter, die berufsmäßig oder gewerblich Wirbeltiere töten, Hausmeister, Kanalarbeiter, Gebäudereiniger, Hygiene-Fachkräfte (sofern es zu deren Aufgaben gehören wird), etc
Gute Kenntnisse der deutschen Sprache (mind. Sprachniveau B2), Abschluss einer allgemeinbildenden Schule, Verstehen von Fremdwörtern.
Für einen Onlinekurs sind technische Hilfsmittel in Form eines Headset und einer Webcam notwendig, außerdem ist ein Personalausweis zur Identitätsfeststellung bereit zu halten.
Zertifikat „Sachkunde: „Töten von Wirbeltieren gem. §4 Tierschutzgesetz“.
Gesetzlich vorgeschriebene Schulung für Mitarbeiter, die berufsmäßig oder gewerblich Wirbeltiere töten wollen (incl. der gesetzlichen Risikominimierungsmaßnahmen).
Der Kurs erfüllt die Anforderungen, um gemäß Gefahrstoffrecht eingestufte Antikoagulanzien zur Bekämpfung von Nagern einzusetzen (Gefahrstoffverordnung). Weiterhin ist der Kurs gesetzlich verpflichtend für Personen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere betäuben oder töten (Tierschutzgesetz). Dieser Kurs kann für den Grundlagenkurs gemäß TRGS 523 angerechnet werden.
Termine
Töten von Wirbeltieren: 21.08.2023 (Lehrte)
Anwendung von Rodentiziden: 22.08.2023-24.08.2023 (Lehrte)
Lehrte
800,- € netto pro Teilnehmer*in
Teil 1:
Modul 1: Besonderheiten der Wirbeltiere
Herausarbeitung der Besonderheiten der Wirbeltiere insbesondere auch was die sensorische und neurologischen Systeme und Leistungen betrifft. Die Teilnehmer lernen, warum es auch im Rahmen des Tierschutzgesetzes Sinn macht zwischen Wirbeltieren und Wirbellosen zu unterscheiden.
Modul 2: Schmerz bei Tieren
Den Teilnehmern soll vermittelt werden, was Schmerzen sind, wie sie entstehen und wie die zentralnervöse Verarbeitung abläuft. Außerdem wird auf die Konsequenzen für ein tierschutzgerechtes Töten eingegangen.
Modul 3: Biologie und Verhalten von ausgewählten Schädlingen
Hier werden die Biologie und das Verhalten von Ratten, Mäusen, Tauben, Wühlmäusen und Maulwürfen vorgestellt.
Modul 4: Methoden des Tötens von Tieren
In diesem Modul werden den Teilnehmern ausführlich die verschiedenen Tötungsmethoden vorgestellt, wobei auf die Anwendung für die verschiedenen Tiergruppen eingegangen wird. Besondere Bedeutung hat hier der Einsatz von Blutgerinnungshemmern als die am häufigsten verwendete Methode zum Töten von Wirbeltieren
Modul 5: Relevante Gesetze
Der Teilnehmer soll einen groben Überblick über relevante Gesetze erhalten. Auf die meisten Gesetze wurde bereits ausführlich in der Ausbildung zum Schädlingsbekämpfer eingegangen. Umsetzung von Risikominimierungsmaßnahmen.
Modul 6: Überprüfung der Lerninhalte
Die erfolgreiche Vermittlung der Lerninhalte wird anhand eines Tests überprüft. Die Überprüfung findet unter Anwesenheit eines Amtsveterinärs statt und ist bundesweit anerkannt.
Teil 2: „Gefahrstoffrechtlicher Teil“
Modul 7: Einführung in die Schädlingsbekämpfung und relevante Gesetze
Die Schädlingsbekämpfung berührt viele gesetzliche Vorgaben und Verordnungen. Hier wird ein kleiner Einblick in geltende Vorschriften gegeben und Umsetzungshilfen besprochen.
Modul 7: Vertiefung – Verhalten und Biologie von Nagern
In diesem Teil werden die Biologie von Nagern und deren Verhalten vertieft. Die Grundlage sind die im Sachkundekurs zum Töten von Wirbeltieren vermittelten Inhalte.
Modul 8: Bekämpfung von Ratten und Mäusen
Hier werden die im Sachkundekurs vorgestellten Methoden präzisiert und das Vorgehen bei Befall vorgestellt. Hauptsächlich geht es hier um die fachliche Anwendung von Nagerbekämpfungsmitteln, die integrierte Schädlingsbekämpfung und das Resistenzmanagement, sowie um den sicheren Umgang mit Boiziden.
Modul 9: Wirkungsweise von Antikoagulanzien
Der Teilnehmer soll einen Überblick über die Wirkungsweise, die Gefahren und Risiken beim Einsatz von Antikoagulanzien bekommen, in Zusammenhang mit den Techniken zur Risikominimierung (Primär- und Sekundärvergiftung, Umweltschutz). Außerdem werden Anwendungstechniken und Vorgehensweisen incl. der Dokumentation der Maßnahmen vorgestellt, sowie der Gefahrenanalyse und Risikobewertung.
Modul 10: Bekämpfung von Ratten in der Kanalisation
Besonderheiten bei Bekämpfungsmaßnahmen in der Kanalisation, incl. Planung, Ablauf und Dokumentation.
Modul 11: Bearbeiten von Fallbeispielen
Hier soll anhand von Fallbeispielen die erlernten Praktiken vertieft werden.
Modul 12: Schriftliche Abschlussprüfung
Der schriftliche Test besteht aus ca. 50 Fragen (teilweise Multiple-Choice). Die Bearbeitungszeit für den schriftlichen Test beträgt 90 Minuten.
Für §4 Tierschutzgesetz: Schriftliche Prüfung (teilw. Multiple-Choice) > Dauer: 30 min.
Für Sachkunde nach Gefahrstoffverordnung: Schriftliche Prüfung (teilw. Multiple-Choice). > Dauer > 60 min.
Max. 20 Teilnehmer*innen.
Mitarbeiter, die berufsmäßig oder gewerblich Wirbeltiere töten, Hausmeister, Kanalarbeiter, Gebäudereiniger, Hygiene-Fachkräfte (sofern es zu deren Aufgaben gehören wird), etc.
Gute Kenntnisse in der deutschen Sprache, Abschluss einer allgemeinbildenden Schule Fremdwortverständnis.
Mindestens dreimonatige Praxiserfahrung im Bereich der Schädlingsbekämpfung von Schadnagern.
Für einen Onlinekurs sind technische Hilfsmittel in Form eines Headset und einer Webcam notwendig, außerdem ist ein Personalausweis zur Identitätsfeststellung bereit zu halten.
4 Tage
Kurstage jeweils von 8:30 Uhr bis 16:30 Uhr.
Zertifikat „Sachkunde: „Töten von Wirbeltieren gem. §4 Tierschutzgesetz“
Behördlich anerkanntes Zertifikat für die Anwendung von Antikoagulanzien gem. Gefahrstoffverordnung eingestufter Rodentizide, u.a. Antikoagulanzien
“Hiermit bestätige ich, dass die hier als Teilnehmer angemeldeten Personen für den Kurs ”Sachkunde zur Anwendung von Rodentiziden gem. Anhang 1 Nr. 4.4 der Gefahrstoffverordnung” zu Kursbeginn über eine mindestens dreimonatige Praxiserfahrung im Bereich der Schädlingsbekämpfung von Schadnagern verfügen. Innerhalb dieser Zeit hat der Teilnehmer Schlagfallen aufgestellt (Mäuse/Ratten) sowie die Beköderung im Innenraum und Freiland durchgeführt. Die Durchführung erfolgte unter Aufsicht eines sachkundigen Anwenders.“
Das Formular, auf dem der Teilnehmer diese Berufserfahrung bestätigt wird dem Teilnehmer nach der Buchung zeitnah zur Verfügung gestellt. Dieses muss ausgefüllt, ausgedruckt, mit Stempel und Unterschrift versehen zu Kursbeginn vorliegen.
pro Lizenz
Zzgl. Ust.
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zzgl. 19% USt.
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