Der Kurs erfüllt die Anforderungen, um gemäß Gefahrstoffrecht eingestufte Antikoagulanzien zur Bekämpfung von Nagern einzusetzen (Gefahrstoffverordnung). Weiterhin ist der Kurs gesetzlich verpflichtend für Personen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere betäuben oder töten (Tierschutzgesetz).
Dieser Kurs kann für den Grundlagenkurs gemäß TRGS 523 angerechnet werden.
Lehrte
650,- € netto pro Teilnehmer*in
Dieser Kurs kann für den Grundlagenkurs gemäß TRGS 523 angerechnet werden.
Schriftliche Prüfung (teilw. Multiple-Choice) > Dauer: 45 min.
Max. 20 Teilnehmer*innen.
Mitarbeiter, die berufsmäßig oder gewerblich Wirbeltiere töten, Hausmeister, Kanalarbeiter, Gebäudereiniger, Hygiene-Fachkräfte (sofern es zu deren Aufgaben gehören wird), etc.
Der Kurs kann nur belegt werden, wenn davor die Sachkunde gem. §4 Tierschutzgesetz absolviert wurde. Bereits vorhandene und anerkannte Sachkundebescheinigungen gem. §4 Tierschutzgesetz können anerkannt werden.
Außerdem ist eine mind. 3 monatige Praxiserfahrung im Bereich der Schädlingsbekämpfung Voraussetzung für die Teilnahme. Diese Praxiserfahrung muss mittels des Formulars "Erfahrungsnachweis Schadnager" schriftlich bestätigt werden. "Bitte laden Sie dieses Formular herunter und senden es uns vollständig ausgefüllt, unterschrieben und gestempelt per Post zu oder bringen Sie es mit zum Kurs. Dies ist eine behördliche Vorgabe. Ohne diesen Arbeitsnachweis ist keine Kurs-Teilnahme möglich!"
Für einen Onlinekurs sind technische Hilfsmittel in Form eines Headset und einer Webcam notwendig, außerdem ist ein Personalausweis zur Identitätsfeststellung bereit zu halten.
3 Tage
Kurstage jeweils von 8:30 Uhr bis 16:30 Uhr.
Behördlich anerkanntes Zertifikat für die Anwendung von Antikoagulanzien gem. Gefahrstoffverordnung eingestufter Rodentizide, u.a. Antikoagulanzien
“Hiermit bestätige ich, dass die hier als Teilnehmer angemeldeten Personen für den Kurs ”Sachkunde zur Anwendung von Rodentiziden gem. Anhang 1 Nr. 4.4 der Gefahrstoffverordnung” zu Kursbeginn über eine mindestens dreimonatige Praxiserfahrung im Bereich der Schädlingsbekämpfung von Schadnagern verfügen. Innerhalb dieser Zeit hat der Teilnehmer Schlagfallen aufgestellt (Mäuse/Ratten) sowie die Beköderung im Innenraum und Freiland durchgeführt. Die Durchführung erfolgte unter Aufsicht eines sachkundigen Anwenders.“
Das Formular, auf dem der Teilnehmer diese Berufserfahrung bestätigt wird dem Teilnehmer nach der Buchung zeitnah zur Verfügung gestellt. Dieses muss ausgefüllt, ausgedruckt, mit Stempel und Unterschrift versehen zu Kursbeginn vorliegen.
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