Der Kurs erfüllt die Anforderungen, um gemäß Gefahrstoffrecht eingestufte Antikoagulanzien zur Bekämpfung von Nagern einzusetzen (Gefahrstoffverordnung). Weiterhin ist der Kurs gesetzlich verpflichtend für Personen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere betäuben oder töten (Tierschutzgesetz).
Dieser Kurs kann für den Grundlagenkurs gemäß TRGS 523 angerechnet werden.
Leipzig
Dieser Kurs kann für den Grundlagenkurs gemäß TRGS 523 angerechnet werden.
Schriftliche Prüfung (teilw. Multiple-Choice) > Dauer: 45 min.
Mitarbeiter, die berufsmäßig oder gewerblich Wirbeltiere töten, Hausmeister, Kanalarbeiter, Gebäudereiniger, Hygiene-Fachkräfte (sofern es zu deren Aufgaben gehören wird), etc.
Der Kurs kann nur belegt werden, wenn davor die Sachkunde gem. §4 Tierschutzgesetz absolviert wurde. Bereits vorhandene und anerkannte Sachkundebescheinigungen gem. §4 Tierschutzgesetz können anerkannt werden.
Außerdem ist eine mind. 3 monatige Praxiserfahrung im Bereich der Schädlingsbekämpfung Voraussetzung für die Teilnahme. Diese Praxiserfahrung muss mittels des Formulars "Erfahrungsnachweis Schadnager" schriftlich bestätigt werden. "Bitte laden Sie dieses Formular herunter und senden es uns vollständig ausgefüllt, unterschrieben und gestempelt per Post zu oder bringen Sie es mit zum Kurs. Dies ist eine behördliche Vorgabe. Ohne diesen Arbeitsnachweis ist keine Kurs-Teilnahme möglich!"
3 Tage
Behördlich anerkanntes Zertifikat für die Anwendung von Antikoagulanzien gem. Gefahrstoffverordnung eingestufter Rodentizide, u.a. Antikoagulanzien
“Hiermit bestätige ich, dass die hier als Teilnehmer angemeldeten Personen für den Kurs ”Sachkunde zur Anwendung von Rodentiziden gem. Anhang 1 Nr. 4.4 der Gefahrstoffverordnung” zu Kursbeginn über eine mindestens dreimonatige Praxiserfahrung im Bereich der Schädlingsbekämpfung von Schadnagern verfügen. Innerhalb dieser Zeit hat der Teilnehmer Schlagfallen aufgestellt (Mäuse/Ratten) sowie die Beköderung im Innenraum und Freiland durchgeführt. Die Durchführung erfolgte unter Aufsicht eines sachkundigen Anwenders.“
Das Formular, auf dem der Teilnehmer diese Berufserfahrung bestätigt wird dem Teilnehmer nach der Buchung zeitnah zur Verfügung gestellt. Dieses muss ausgefüllt, ausgedruckt, mit Stempel und Unterschrift versehen zu Kursbeginn vorliegen.
pro Lizenz
zzgl. 19% USt.
Details
Kurs ist gesetzlich verpflichtend für Personen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere betäuben oder töten, (Tierschutzgesetz). In dem Kurs werden die ethischen Belange der Tötung von Wirbeltieren, sowie die Risikominimierungsmaßnahmen behandelt.
Leipzig
Gesetzlich vorgeschriebene Schulung für Mitarbeiter, die berufsmäßig oder gewerblich Wirbeltiere töten wollen (incl. der gesetzlichen Risikominimierungsmaßnahmen).
Erwerb des Sachkundenachweises zum Töten von Wirbeltieren nach §4 Abs. 1 Tierschutzgesetz.
Kursdauer: 1 Tag, 8 Stunden
Dieser Kurs kann für den Grundlagenkurs gemäß TRGS 523 angerechnet werden.
Schriftliche Prüfung im Anschluss an den Kurs (teilw. Multiple-Choice) > Dauer: 30 min
12 – 25 Teilnehmer. Mitarbeiter, die berufsmäßig oder gewerblich Wirbeltiere töten, Hausmeister, Kanalarbeiter, Gebäudereiniger, Hygiene-Fachkräfte (sofern es zu deren Aufgaben gehören wird), etc
Gute Kenntnisse der deutschen Sprache (mind. Sprachniveau B2), Abschluss einer allgemeinbildenden Schule, Verstehen von Fremdwörtern.
Außerdem ist eine mind. 3 monatige Praxiserfahrung im Bereich der Schädlingsbekämpfung Voraussetzung für die Teilnahme.
Behördlich anerkanntes Zertifikat „Sachkunde: „Töten von Wirbeltieren gem. §4 Tierschutzgesetz“.
Der Kurs erfüllt die Anforderungen, um gemäß Gefahrstoffrecht eingestufte Antikoagulanzien zur Bekämpfung von Nagern einzusetzen (Gefahrstoffverordnung). Weiterhin ist der Kurs gesetzlich verpflichtend für Personen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere betäuben oder töten (Tierschutzgesetz).
Dieser Kurs kann für den Grundlagenkurs gemäß TRGS 523 angerechnet werden.
Leipzig
Dieser Kurs kann für den Grundlagenkurs gemäß TRGS 523 angerechnet werden.
Schriftliche Prüfung (teilw. Multiple-Choice) > Dauer: 45 min.
Mitarbeiter, die berufsmäßig oder gewerblich Wirbeltiere töten, Hausmeister, Kanalarbeiter, Gebäudereiniger, Hygiene-Fachkräfte (sofern es zu deren Aufgaben gehören wird), etc.
Der Kurs kann nur belegt werden, wenn davor die Sachkunde gem. §4 Tierschutzgesetz absolviert wurde. Bereits vorhandene und anerkannte Sachkundebescheinigungen gem. §4 Tierschutzgesetz können anerkannt werden.
Außerdem ist eine mind. 3 monatige Praxiserfahrung im Bereich der Schädlingsbekämpfung Voraussetzung für die Teilnahme. Diese Praxiserfahrung muss mittels des Formulars "Erfahrungsnachweis Schadnager" schriftlich bestätigt werden. "Bitte laden Sie dieses Formular herunter und senden es uns vollständig ausgefüllt, unterschrieben und gestempelt per Post zu oder bringen Sie es mit zum Kurs. Dies ist eine behördliche Vorgabe. Ohne diesen Arbeitsnachweis ist keine Kurs-Teilnahme möglich!"
3 Tage
Behördlich anerkanntes Zertifikat für die Anwendung von Antikoagulanzien gem. Gefahrstoffverordnung eingestufter Rodentizide, u.a. Antikoagulanzien
“Hiermit bestätige ich, dass die hier als Teilnehmer angemeldeten Personen für den Kurs ”Sachkunde zur Anwendung von Rodentiziden gem. Anhang 1 Nr. 4.4 der Gefahrstoffverordnung” zu Kursbeginn über eine mindestens dreimonatige Praxiserfahrung im Bereich der Schädlingsbekämpfung von Schadnagern verfügen. Innerhalb dieser Zeit hat der Teilnehmer Schlagfallen aufgestellt (Mäuse/Ratten) sowie die Beköderung im Innenraum und Freiland durchgeführt. Die Durchführung erfolgte unter Aufsicht eines sachkundigen Anwenders.“
Das Formular, auf dem der Teilnehmer diese Berufserfahrung bestätigt wird dem Teilnehmer nach der Buchung zeitnah zur Verfügung gestellt. Dieses muss ausgefüllt, ausgedruckt, mit Stempel und Unterschrift versehen zu Kursbeginn vorliegen.
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zzgl. 19% USt.
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